Ratgeber · Recht & Datenschutz

Brauche ich als Handwerksbetrieb einen Cookie-Banner?

Viele Betriebe blenden vorsichtshalber einen Cookie-Banner ein – und verdecken damit auf dem Handy ausgerechnet die Telefonnummer. Hier lesen Sie, wann ein Banner tatsächlich nötig ist, welche Dienste ihn typischerweise auslösen und wie Ihre Website ganz ohne auskommt.

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  • Lesezeit ca. 8 Minuten
  • Von RexCom

Kurz gesagt

  • Ein Cookie-Banner ist nicht für jede Website Pflicht. Er dient dazu, Einwilligungen einzuholen – und die brauchen Sie nur, wenn Ihre Seite etwas einsetzt, das eine Einwilligung erfordert.
  • Einwilligungspflichtig ist nach § 25 TDDDG das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Gerät der Besucher, wenn es für die gewünschte Funktion nicht unbedingt erforderlich ist – typisch bei Statistik- und Werbewerkzeugen.
  • Häufige Auslöser auf Handwerker-Websites: Google Analytics oder Werbe-Pixel, eingebettete YouTube-Videos und Google-Karten sowie Schriften, die direkt von Google-Servern geladen werden.
  • Ohne Banner kommen Sie in der Regel aus, wenn Sie auf Tracker verzichten, Schriften auf dem eigenen Server ablegen und Karten oder Videos erst nach einem Klick laden.

Worum es beim Cookie-Banner eigentlich geht

Der Begriff führt ein wenig in die Irre. Hinter dem Banner stecken zwei verschiedene Regelwerke:

  • Das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, bis Mai 2024 „TTDSG“) regelt in § 25, wann eine Website Informationen auf dem Gerät der Besucher speichern oder dort auslesen darf. Das betrifft Cookies, aber auch vergleichbare Techniken wie den Local Storage des Browsers.
  • Die DSGVO regelt, wann personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen – dazu zählt in aller Regel auch die IP-Adresse. Sie spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Ihre Website Inhalte von fremden Servern nachlädt: Dabei wird die IP-Adresse der Besucher an den fremden Anbieter übertragen.

Ein Cookie-Banner ist letztlich nur ein Werkzeug, um die nötigen Einwilligungen einzuholen. Die entscheidende Frage lautet also nicht „Brauche ich einen Banner?“, sondern: „Setzt meine Website etwas ein, wofür ich eine Einwilligung brauche?“

Wann Sie keine Einwilligung brauchen

§ 25 TDDDG macht Ausnahmen. Keine Einwilligung ist nötig, wenn das Speichern oder Auslesen unbedingt erforderlich ist, damit Sie einen Dienst bereitstellen können, den der Besucher ausdrücklich gewünscht hat (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Man spricht dann von technisch notwendigen Cookies. Typische Beispiele:

  • die Anmeldung in einem Kundenbereich – das Cookie merkt sich, dass jemand eingeloggt ist,
  • der Warenkorb in einem Online-Shop,
  • Sicherheits-Cookies, die Formulare vor Missbrauch schützen.

Die Ausnahme wird eng ausgelegt. Statistik, Werbung oder Komfort-Funktionen fremder Anbieter gelten nach Auffassung der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden in aller Regel nicht als unbedingt erforderlich – auch wenn sie für Sie als Betrieb nützlich sind.

Wichtig: Auch technisch notwendige Cookies sollten Sie in Ihrer Datenschutzerklärung beschreiben. Einen Banner brauchen sie aber nicht.

Typische Auslöser auf Handwerker-Websites

Die meisten Handwerker-Websites brauchen einen Banner nicht wegen eigener Cookies, sondern wegen eingebundener Dienste anderer Anbieter. Diese Kandidaten sind besonders verbreitet:

  • Statistik und Werbung: Google Analytics, Meta-Pixel und Co.

    Solche Werkzeuge setzen Cookies oder ähnliche Kennungen, um Besucher wiederzuerkennen, und übertragen Daten an den Anbieter. Dafür ist eine Einwilligung nötig – und zwar, bevor das Werkzeug lädt.

    Ohne BannerFragen Sie sich ehrlich, ob Sie die Auswertung brauchen. Für viele Betriebe sind Anrufe und Anfragen die aussagekräftigere Kennzahl. Es gibt auch Statistik-Lösungen ohne Cookies, die auf dem eigenen Server laufen; ob sie ohne Einwilligung auskommen, hängt von der genauen Technik ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

  • Schriften von Google-Servern (Google Fonts)

    Viele Vorlagen laden ihre Schriften direkt von Google. Dabei wird die IP-Adresse der Besucher an Google übertragen – ganz ohne Cookie. Das Landgericht München I hat entschieden, dass diese Übertragung ohne Einwilligung gegen das Datenschutzrecht verstößt (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Das Urteil war 2022 Anlass für zahlreiche Abmahn- und Forderungsschreiben an Website-Betreiber.

    Ohne BannerLegen Sie die Schriftdateien auf Ihrem eigenen Server ab („lokal einbinden“). Die Seite sieht genauso aus, aber es fließen keine Daten mehr an Google. Die meisten Google-Schriften stehen unter freien Lizenzen, die das erlauben. Noch einfacher: Systemschriften, die auf jedem Gerät schon vorhanden sind.

  • Eingebettete YouTube-Videos

    Ein eingebettetes Video baut schon beim Laden der Seite eine Verbindung zu Google-Servern auf und kann Daten im Browser speichern. Auch der „erweiterte Datenschutzmodus“ (youtube-nocookie.com) ändert nichts daran, dass beim Laden eine Verbindung zu Google entsteht.

    Ohne BannerZeigen Sie zunächst nur ein Vorschaubild von Ihrem eigenen Server mit dem Hinweis, dass beim Abspielen Daten an YouTube übertragen werden. Erst ein Klick lädt das Video („Zwei-Klick-Lösung“) – vorher fließt nichts. Noch einfacher ist ein Link, der das Video direkt auf YouTube öffnet, oder ein kurzes Video als Datei auf Ihrem eigenen Server.

  • Eingebettete Google-Karten

    Für die Karte gilt dasselbe wie für Videos: Sie wird von Google-Servern geladen, dabei wird mindestens die IP-Adresse übertragen, und Google kann Informationen im Browser speichern.

    Ohne BannerNennen Sie Ihre Adresse als Text und setzen Sie einen Link „Route planen“, der den Kartendienst erst beim Antippen öffnet – auf dem Handy meist direkt in der Navigations-App. Wer eine Karte auf der Seite zeigen möchte, lädt sie erst nach einem Klick oder verwendet ein Kartenbild, für das die Nutzungsrechte geklärt sind (etwa aus OpenStreetMap mit Quellenangabe).

  • Weitere eingebundene Dienste

    Auch Bewertungs-Widgets, eingebettete Instagram- oder Facebook-Beiträge, Chat-Fenster, Terminbuchungen von Drittanbietern und Spamschutz-Abfragen wie Google reCAPTCHA laden Inhalte von fremden Servern und setzen teils Cookies. Website-Baukästen und Erweiterungen (Plugins) können solche Dienste mitbringen, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt.

    Ohne BannerVerlinken statt einbetten: Ein Knopf „Unsere Bewertungen bei Google“ oder „Folgen Sie uns auf Instagram“ lädt nichts, solange niemand darauf tippt. Für den Spamschutz von Formularen gibt es Verfahren ohne fremden Dienst, zum Beispiel unsichtbare Prüffelder.

So kommt Ihre Website ohne Banner aus

Wenn Sie den Banner loswerden möchten, gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:

  1. Bestandsaufnahme machen

    Finden Sie heraus, was Ihre Website tatsächlich lädt. Fragen Sie Ihren Webdesigner nach einer Liste aller eingebundenen Dienste – oder schauen Sie selbst: In Chrome, Edge oder Firefox öffnen Sie mit der Taste F12 die Entwicklerwerkzeuge. Laden Sie die Seite neu; im Reiter „Netzwerk“ (Firefox: „Netzwerkanalyse“) sehen Sie jede Adresse, von der Ihre Seite etwas nachlädt, im Reiter „Anwendung“ (Firefox: „Web-Speicher“) die gesetzten Cookies.

  2. Tracker entfernen oder ersetzen

    Nehmen Sie Statistik- und Werbewerkzeuge heraus, die Sie nicht wirklich auswerten. Wer auf Zahlen nicht verzichten will, prüft eine datensparsame Lösung auf dem eigenen Server.

  3. Schriften lokal einbinden

    Laden Sie die Schriftdateien herunter, legen Sie sie auf Ihren Server und entfernen Sie die Verbindung zu Google. Bei Baukästen und Plugins gibt es dafür oft eine Einstellung.

  4. Karten, Videos und Widgets erst nach Klick – oder nur verlinken

    Ersetzen Sie eingebettete Inhalte durch Zwei-Klick-Lösungen oder einfache Links. Ihre Besucher entscheiden dann selbst, ob sie den fremden Dienst laden.

  5. Datenschutzerklärung anpassen

    Beschreiben Sie, was Ihre Website jetzt noch verarbeitet – zum Beispiel Server-Protokolle, das Kontaktformular und gegebenenfalls technisch notwendige Cookies. Streichen Sie Abschnitte zu Diensten, die Sie nicht mehr nutzen.

  6. Nach jeder Änderung erneut prüfen

    Ein neues Plugin, ein eingebettetes Video oder eine neue Vorlage kann wieder fremde Dienste mitbringen. Ein kurzer Blick in die Entwicklerwerkzeuge nach jeder größeren Änderung hilft, das früh zu bemerken.

Wenn Sie doch einen Banner brauchen

Manchmal möchte man auf ein Werkzeug nicht verzichten – etwa auf Werbe-Tracking für eine Anzeigenkampagne. Dann muss der Banner eine echte Wahl lassen. Nach der Rechtsprechung und der Auffassung der Aufsichtsbehörden gilt unter anderem:

  • Einwilligungspflichtige Dienste dürfen erst laden, nachdem der Besucher zugestimmt hat.
  • Vorausgewählte Häkchen sind keine wirksame Einwilligung (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 01.10.2019, C-673/17 „Planet49“).
  • Ein reiner Hinweis wie „Diese Seite verwendet Cookies – OK“ ohne echte Wahlmöglichkeit ist keine Einwilligung.
  • Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden muss Ablehnen ähnlich einfach möglich sein wie Zustimmen.
  • Eine Einwilligung muss sich so einfach widerrufen lassen, wie sie erteilt wurde (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Ein Einwilligungs-Werkzeug (Consent-Manager) nimmt Ihnen einen Teil der Arbeit ab, muss aber richtig eingestellt sein – und ist häufig selbst ein weiterer eingebundener Dienst, der in der Datenschutzerklärung auftauchen muss.

So machen wir es

Websites von RexCom kommen ohne Banner aus

Wir programmieren unsere Websites von Hand – ohne Baukasten und ohne Plugins. Wir setzen keine Tracker und keine fremden Schriften ein. Deshalb braucht eine RexCom-Website in aller Regel keinen Cookie-Banner, und Ihre Kunden sehen sofort, worauf es ankommt: Ihre Leistungen und Ihre Telefonnummer.

Übrigens: Auch die Seite, auf der Sie gerade lesen, zeigt keinen Cookie-Banner. Was sie verarbeitet, steht in unserer Datenschutzerklärung. Wie so eine Website für einen Handwerksbetrieb aussieht – mit Kostenrechner und Baustellen-Status –, zeigt unsere Seite Websites für Handwerksbetriebe.

Häufige Fragen

Reicht ein Satz in der Datenschutzerklärung statt eines Banners?

Nicht, wenn Sie Dienste nutzen, die eine Einwilligung brauchen: Die Datenschutzerklärung informiert, sie ersetzt aber keine Einwilligung. Setzen Sie dagegen nichts Einwilligungspflichtiges ein, brauchen Sie keinen Banner – die Datenschutzerklärung bleibt trotzdem Pflicht.

Ich habe nur ein Kontaktformular. Brauche ich einen Banner?

Ein Formular allein setzt normalerweise keine einwilligungspflichtigen Cookies. Prüfen Sie aber, ob es einen fremden Spamschutz wie reCAPTCHA lädt. Wie Sie die Anfragen verarbeiten, gehört in die Datenschutzerklärung.

Unser Baukasten blendet den Banner automatisch ein. Kann ich ihn einfach abschalten?

Erst, wenn Sie sicher sind, dass die Seite nichts Einwilligungspflichtiges mehr lädt. Manche Baukästen bringen eigene Statistik- oder Schriftendienste mit. Machen Sie zuerst die Bestandsaufnahme und schalten Sie den Banner erst danach ab.

Schadet ein Banner „zur Sicherheit“?

Verboten ist er nicht. Ein Banner ohne Grund kostet aber Aufmerksamkeit, verdeckt auf dem Handy oft die wichtigsten Inhalte und kann den Eindruck erwecken, dass Sie Ihre Besucher verfolgen. Und wenn Tracker schon vor der Zustimmung laden, hilft auch der schönste Banner nicht.

Fragen dazu?

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